Löschwasser

Zuständigkeit

Der Brandschutz ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Der Zweckverband zur Wasserversorgung betreibt in seinem Verbandsgebiet eine Trinkwasserversorgungsanlage. Löschwasser wird nur in der Menge zur Verfügung gestellt, in der sie ohne Beeinträchtigung der Trinkwasserversorgung bereitgestellt werden kann. 

 

Aufgabenumfang

Grundschutz:

Die Bereitstellung von Löschwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz wird im DVGW-Arbeitblatt W405 geregelt.

Bei vermaschten Leitungsabschnitten können im Regelfall (ohne Störungen oder Betriebsänderungen) 48 m³/h entnommen werden.

Diese Menge verteilt sich auf allen Entnahmestellen im Umkreis von 300 Metern, der Versorgungsdruck kann dabei bis auf 1,5 bar absinken.

 

Objektschutz:

Der Zweckverband zur Wasserversorgung Gruppe Landsberied leistet keinen Objektschutz, d.h. gebäudeseitige Sprinkleranlagen oder Wandhydranten werden nicht berücksichtigt.

Dieser zusätzliche Löschwasserbedarf muss zu 100 Prozent vom Bauherrn bevorratet werden. 

 

Löschwasserauskunft

Im Rahmen des Brandschutznachweises erteilen wir Ihnen gerne Auskunft über die Löschwassermenge, die aus dem öffentlichen Netz zur Verfügung gestellt werden kann und stellen Ihnen einen entsprechenden Hydrantenplan zur Verfügung.

 

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage per E-Mail an info@wzv-landsberied.de mit den folgenden Angaben bzw. Unterlagen:

  • Lageplan
  • Adresse des Objekts oder Flurnummer & Gemarkung
  • benötigter Löschwasserbedarf in m³/h
  • Hinweis auf gültigen Bebauungsplan, wenn vorhanden
  • Angaben zur Feuerbeständigkeit der Umfassungen und der Bedachung des Gebäudes

Wir weisen daraufhin, dass es sich bei der Löschwasserauskunft um eine gebührenpflichtige Auskunft gemäß unserer Kostensatzung handelt. Die Gebühr bemisst sich je nach Umfang des enstandenen Aufwands.